Garagentrakt 16, Königs Wusterhausen - Reglungen der Besitzverhältnisse der Garagen

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Liebe Garagenbesitzer im Trakt 16

der Bürgermeister hat in einem Informationsschreiben den aktuellen Stand der Besitzverhältnisse unserer Garagen entsprechend der gültigen Rechtsvorschriften dargelegt und die Rechte der damaligen persönlichen Erbauer ihrer Garagen gewürdigt und in das Bundesrecht gebracht.

               

Verträge mit der Stadt beziehen sich nur auf die

  1. Grundsteuer,

  2. Pacht

  3. und Versicherung,

nicht aber über die laufenden gemeinschaftlichen Kosten

des GaragenTraktes 16.

1. Für diejenigen Garagenbesitzer, die ihre Garage NICHT nach dem 03.10.1990 an Dritte weitergegeben haben
gilt der alte Pachtvertrag von vor 1990 (alter DDR-Vertrag) weiter d.h.:
   
         
  an die Stadt zu zahlen: 1. Nutzungsendgeld in Höhe von 76,69 € bis 15.5. des Jahres, und 2. Grundsteuer in Höhe von 11,24 € bis 15.08. des Jahres (bestehende Abbuchungsaufträge bleiben bestehen.)
 






  an den Trakt 16 zu zahlen
3. Kostenanteil der Garage an den gemeinschaftlichen Kosten des Traktes 16  - z.Z. noch 10,00 € pro Jahr
               
2. Für diejenigen Garagenbesitzer, die ihre Garage nach dem 03.10.1990 erworben haben werden neue Nutzungsverträge mit der Stadt abgeschlossen.  Dazu bekommen die betroffenen Garagenbesitzer Extrapost vom Bürgermeister.
 
           
  - an die Stadt zu zahlen: siehe Nutzungsvertrag
 






  - an den GaragenTrakt 16 zu zahlen :
Kostenanteil Ihrer Garage an den gemeinschaftlichen Kosten des Traktes 16 - z.Z. noch 10,00 € pro Jahr
               


Der Vorstand

 
                 

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